Am Freitag, den 5.Juni, nimmt der Schießsportverein Bennigsen langsam wieder seine Aktivitäten auf. Es wurde dafür ein umfangreiches Hygienekonzept erstellt, welches den aktuellen Vorschriften entspricht. Demnach sind im gesamten Vereinsheim die erforderlichen Abstände einzuhalten, es steht ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung, es besteht Maskenpflicht und es wird eine Anwesenheitsliste geführt.
Der Trainingsbetrieb ist nur unter Einhaltung bestimmter Regeln (Hygienekonzept) möglich:
- Trainingstag ist nach wie vor der Freitag (im Beisein einer Standaufsicht). Der Trainingsbetrieb endet um 22 Uhr. Teilnehmen können Aktive, bei denen keine Anzeichen einer Infektion bekannt sind und die in den letzten 14 Tagen wissentlich keinen Kontakt zu Personen hatten, die mit dem Coronavirus unter Quarantäne gestellt wurden.
- Gemeinsam genutzte Oberflächen werden regelmäßig gründlich gereinigt und desinfiziert.
- Der Zutritt zum Schützenhaus ist an Trainingstagen vorerst nur Mitgliedern zu Trainingszwecken gestattet.
- Die Hände sind vor Betreten des Schützenhauses zu desinfizieren und es ist ein Mund-Nasenschutz bis zum Schießstand zu tragen. Der Verein stellt entsprechendes Desinfektionsmittel am Eingang zur Verfügung.
- Bis auf Widerruf werden die Schießstände von 12 auf 4 Stände (2 auf jeder Seite) reduziert.
- Nach Beendigung des Trainingsbetriebes ist das Vereinsgewehr/-pistole auf dem Schießstand abzulegen. Das Vereinsgewehr/-pistole ist vom Schützen zu desinfiziert und wieder in den Waffenschrank zurückzustellen.
- Der Schießstand ist vor und nach dem Schießen vom Schützen zu desinfizieren.
- Die Standaufsicht ist angehalten auf dem Schießstand einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
- Beim Schießen ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes nicht erforderlich.
- Der diensthabende Schießsportleiter ist für das Ausfüllen der Anwesenheitsliste verantwortlich, die mit dem Namen, Anschrift, Telefonnummer und Datum der Anwesenheit des jeweiligen Schützen zu versehen ist. Diese Maßnahme ist gesetzlich gefordert und widerspricht nicht der DSGVO (Datenschutz Grundverordnung).
Besondere Trainingszeiten müssen vorher bei mir beantragt werden.
Jede/r Teilnehmer/in am Training wird über die Hygiene- und Abstandsregeln belehrt.
Mund-Nasenmasken stellen die Trainierenden selbst!
Noch eines zum Schluss:
mir ist natürlich bewusst, dass dies in keinem Fall unserem gewohnten geselligen Vereinsleben entspricht. Es ist aber die einzige Möglichkeit in der nächsten Zeit wieder unserem Sport nachgehen zu können und genau das ist der Sinn der Lockerungen.
Der Spaß am Training ist nicht verboten!
Udo Herrmann
1. Vorsitzender